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Einstellung des Verfahrens

Verfahren der Staatsanwaltschaft Hagen wegen Besitz / Verbreitung kinderpornografischen Materials

 

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Dieter Axmann, Einstellung des Verfahrens wegen Besitz, Verbreitung von kinderpornografischer Schriften durch die Staatsanwaltschaft Hagen. Schwerpunkt der Verteidigung von Rechtsanwalt Axmann ist die Strafverteidigung im Sexualstrafrecht, insbesondere auch gegen Vorwürfen wie Besitz, Verbreitung von kinderpornografischer Schriften (§ 184b StGB). Durch Rechtsanwalt Axmann konnte die Einstellung dieses Verfahrens wegen Besitz, Verbreitung von kinderpornografischer Schriften gegen Zahlung einer Geldauflage erreicht werden. Dem lag folgender Sachverhalt zugrunde:

Die Staatsanwaltschaft Hagen führte gegen den Mandanten ein Verfahren wegen Besitz/Verbreitung von kinderpornografischen Schriften. Die Akteneinsicht bestätigte, dass der Mandant tatsächlich kinderpornografische Dateien erhalten hatte. Ebenfalls feststellen ließ sich, dass der Mandant diese kinderpornografischen Dateien zur Kenntnis genommen hatte. Aufgrund der besonderen Umstände dieses Falles konnte die Staatsanwaltschaft Hagen von mir davon überzeugt werden, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen.

 

Dieter Axmann
Anwalt Strafverteidigung Dortmund

 

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